Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Krynex Labs UG (haftungsbeschränkt) · Stand: [Datum eintragen, z.B. Mai 2026]
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Krynex Labs UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Gampe-Straße 48, 09127 Chemnitz (nachfolgend „Krynex Labs" oder „Anbieter") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Beratungs-, Entwicklungs-, Schulungs-, Wartungs- und Servicedienstleistungen im Bereich künstlicher Intelligenz, Software-Automatisierung und IT-Infrastruktur.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucherverträge im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Krynex Labs hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
(1) Angebote von Krynex Labs sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Krynex Labs oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die in der Auftragsbestätigung oder im individuellen Angebot beschriebene Leistung. Marketing-Aussagen auf Webseiten, in Broschüren oder in Vorgesprächen sind unverbindlich.
(3) Krynex Labs erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Auswahl der eingesetzten Technologien, Modelle und Werkzeuge erfolgt nach billigem Ermessen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Räumlichkeiten und Ansprechpartner zur Verfügung.
(2) Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig nach dem Stand der Technik. Krynex Labs haftet nicht für Datenverlust, dessen Vermeidung durch eine zumutbare Datensicherung des Kunden möglich gewesen wäre.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die ihm übergebenen Daten frei von Schutzrechten Dritter sind und dass die Verarbeitung durch Krynex Labs datenschutzrechtlich zulässig ist. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Krynex Labs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB).
(3) Bei Service-, Wartungs- oder Mietverträgen wird die monatliche Vergütung zum jeweils ersten Werktag des Leistungsmonats im Voraus fällig. Bei Lastschrifteinzug erfolgt die Belastung am ersten Bankarbeitstag.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Audit-Honorar-Verrechnung
(1) Beauftragt der Kunde nach Durchführung eines AI-Readiness-Audits (Standard oder Premium) bei Krynex Labs eine Anschluss-Implementierung, so werden 50% des bereits gezahlten Audit-Honorars auf das Honorar der Implementierungs-Beauftragung angerechnet.
(2) Die Anrechnung gilt für Implementierungs-Beauftragungen, die innerhalb von sechs Monaten nach Auslieferung des Audit-Reports schriftlich erteilt werden.
(3) Bei Implementierung durch einen anderen Dienstleister besteht kein Verrechnungs- oder Rückerstattungs-Anspruch. Das Audit ist nach Auslieferung als eigenständige Beratungsleistung vollständig erfüllt.
§ 6 Liefer- und Leistungstermine
(1) Liefer- und Leistungstermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel oder vergleichbarer von Krynex Labs nicht zu vertretender Ereignisse verlängern die Leistungsfrist angemessen.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern die Leistungsfrist um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit.
§ 7 Nutzungsrechte und Eigentum am Quellcode
(1) Der Kunde erhält an speziell für ihn entwickelten Software-Komponenten, Konfigurationen und Modellen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht-ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht. Eine ausschließliche Übertragung erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(2) Allgemein verwendbare Bibliotheken, Frameworks, Templates und Hilfsmittel, die Krynex Labs auch bei anderen Projekten einsetzt, verbleiben im Eigentum von Krynex Labs.
(3) Open-Source-Komponenten werden nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenz übergeben. Die Lizenzbedingungen sind dem Kunden in der Dokumentation auszuweisen.
(4) Drittanbieter-Software, Cloud-Dienste und KI-Modelle (z.B. von Anbietern wie OpenAI, Anthropic, Mistral, Microsoft) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Anbieter. Diese sind vom Kunden eigenständig zu beachten.
§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Krynex Labs gewährleistet, dass die Werkleistung zum Zeitpunkt der Abnahme der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Nicht als Mangel gelten unwesentliche Abweichungen, Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Nutzung oder durch Drittsoftware außerhalb der vereinbarten Systemumgebung.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen wird Krynex Labs nach eigener Wahl nachbessern oder eine Ersatzleistung erbringen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Diese Fristverkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Haftung
(1) Krynex Labs haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung pro Schadensfall ist insgesamt auf den Auftragswert des betreffenden Einzelauftrags begrenzt, höchstens jedoch auf 50.000 € pro Schadensereignis und 200.000 € pro Versicherungsjahr.
(3) Für leicht fahrlässige Verletzungen sonstiger, nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 KI-spezifische Hinweise und Haftungsausschluss
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme — insbesondere große Sprachmodelle (LLMs) — probabilistische Ausgaben erzeugen können, die in Einzelfällen unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein können („Halluzinationen"). Eine 100-prozentige Korrektheit ist technisch ausgeschlossen.
(2) Der Kunde stellt durch geeignete organisatorische Maßnahmen (insbesondere menschliche Kontrolle, Audit-Trails, Plausibilisierung) sicher, dass KI-Ausgaben vor produktiver oder rechtlich verbindlicher Verwendung geprüft werden — insbesondere bei Hochrisiko-Anwendungen im Sinne des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689).
(3) Krynex Labs haftet nicht für Schäden, die aus der ungeprüften produktiven Verwendung von KI-Ausgaben entstehen, soweit keine vertraglich geschuldete Qualitätssicherung durch Krynex Labs vereinbart war.
(4) Die Klassifizierung von KI-Systemen nach Risiko-Kategorien des EU AI Act und die Erstellung der zugehörigen Risikodokumentation gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.
(3) Krynex Labs darf den Vertragsschluss und den Kunden in der eigenen Kunden- oder Referenzliste sowie zu Marketingzwecken benennen, soweit der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit Krynex Labs im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO.
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt vorrangig in der Europäischen Union. Drittlandsübermittlungen erfolgen nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist und die Anforderungen des Kapitels V DSGVO (insbesondere Standardvertragsklauseln, geeignete Garantien) erfüllt sind.
(3) Weitere Hinweise zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 13 Service- und Mietverträge
(1) Service-Verträge (z.B. Wartungsvertrag, Service-Level-Agreements) und Miet- oder Leasing-Bundles (z.B. Hardware-Software-Service-Pauschalen mit Laufzeit zwischen 12 und 60 Monaten) richten sich nach den jeweils individuell vereinbarten Bedingungen.
(2) Service-Verträge sind, soweit nicht anders vereinbart, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
(3) Miet- und Leasingbundles haben die jeweils vereinbarte Festlaufzeit. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Festlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — einschließlich Pandemien, Cyberangriffe auf Drittanbieter-Infrastruktur, behördliche Maßnahmen und Ausfälle kritischer Drittanbieter-Dienste (z.B. Cloud-Provider, KI-Modell-Anbieter) — befreien die Parteien für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Chemnitz. Krynex Labs ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Krynex Labs UG (haftungsbeschränkt) · Theodor-Gampe-Straße 48 · 09127 Chemnitz
Vertreten durch: Annett Krusch (Geschäftsführerin) · HRB [HRB-Nummer eintragen] · Amtsgericht Chemnitz
E-Mail: info@krynexlabs.de